Nutzungsbedingungen für Prüfdienstleistungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Beauftragung und Durchführung von zerstörungsfreien Werkstoffprüfungen und Koordinatenmesstechnik.

§ 1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand und Anwendbarkeit

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über industrielle Prüfstandsleistungen, Ultraschall-Defektoskopie und Koordinatenmesstechnik (CMM) zwischen der Ecuadorwards Metrology (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Leistungsumfang

Prüfmethoden und Toleranzvorgaben

Der Auftragnehmer führt die Prüfungen nach den vereinbarten Spezifikationen durch. Grundlage sind die vom Auftraggeber übermittelten CAD-Daten, Toleranztabellen und Werkstoffangaben. Die Prüfprotokolle dokumentieren die gemessenen Ist-Maße sowie Abweichungen von der Soll-Geometrie. Eine weitergehende Haftung für die Eignung der Bauteile für den vorgesehenen Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

§ 3 Mitwirkungspflichten

Bereitstellung der Prüflinge und Dokumente

Der Auftraggeber stellt die zu prüfenden Bauteile rechtzeitig und in ausreichender Stückzahl am vereinbarten Übergabeort bereit. Er übermittelt alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Toleranzvorgaben und Referenzmessungen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben ist der Auftragnehmer berechtigt, die Prüfung auszusetzen oder abzulehnen.

§ 4 Haftung

Beschränkung auf nachgewiesene Fehler

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Die maximale Haftungssumme ist auf den Auftragswert der jeweiligen Prüfleistung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere Produktionsausfälle oder Folgeschäden durch fehlerhafte Bauteile, ist ausgeschlossen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Preisstellung und Fälligkeit

Die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste oder dem individuell vereinbarten Angebot. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

Laufzeit und ordentliche Kündigung

Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der Prüfleistung und Übergabe der Prüfprotokolle. Rahmenverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängern sich stillschweigend um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

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